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Aufnahme-
voraussetzungen: |
positiver Abschluss der 8. Schulstufe
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positiver Abschluss der 8. Schulstufe
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+ Eignungsprüfung (für alle Aufnahmewerber) |
o
o |
5-jährige:
Aufnahmeprüfung: ab II. Leistungsgruppe Note "3" sind in Deutsch, Mathematik und Englisch Prüfungen über den Stoff der ersten Leistungsgruppe abzulegen
3-jährige:
Aufnahmeprüfung: ab III. Leistungsgruppe sind in Deutsch, Mathematik und Englisch Prüfungen abzulegen |
Eignungsprüfung mit 4 Teilbereichen: Musik, Kommunikation, Werken / Bildnerische Erziehung, sowie Turnen
Aufnahmeprüfung: ab II. Leistungsgruppe Note "3" sind in Deutsch, Mathematik und Englisch Prüfungen über den Stoff der ersten Leistungsgruppe abzulegen
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Anmeldefrist:
für Schuljahr 2009/10 |
Voranmeldung ab 27. November 2009
Anmeldung: 29. Jänner bis 19. Februar 2010 |
Voranmeldung ab 27. November 2009
Anmeldung: 29. Jänner bis 19. Februar 2010 |
Anmeldegebühr: |
10,00 € |
10,00 € |
Anmeldeunterlagen: |
Anmeldeformular - ausgefüllt
Zeugnis der 7. Schulstufe
Semesternachricht oder Zeugnis der 8. Schulstufe
(und Zeugnis Poly) |
Anmeldeformular - ausgefüllt
Zeugnis der 7. Schulstufe
Semesternachricht oder Zeugnis der 8. Schulstufe
Bestätigung über die Eignungsprüfung
(Eignungsprüfungszeugnis)
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Eignungsprüfung: |
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25 Jänner 2010 |
Aufnahmsprüfung(en): |
Letzte Schulwoche |
Letzte Schulwoche |
Anmerkung: |
Schriftliche Informationen über die Eignungsprüfung und Aufnahmeprüfung erhalten Sie mit der Anmeldung! |
Schulgeld: |
Schulgeld ist zu bezahlten
Schulgeldermäßigung bei entsprechendem Familieneinkommen möglich
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Schulgeld ist zu bezahlten
Schulgeldermäßigung bei entsprechendem Familieneinkommen möglich
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Sonstige Kosten: |
Material, Scheren, Skripten,...
Exkursionen, Projektwochen,... |
Gitarre, Flöte, Skripten,...
Exkursionen, Lehrausgänge, Projektwochen,.... |
Schulbücher: |
Selbstbehalt |
Selbstbehalt |
Fahrt von/zur Schule: |
Schülerfreifahrt mit Selbstbehalt
Netzkarte Wiener Neustadt ca. 45,00 € |
Schülerfreifahrt mit Selbstbehalt
Netzkarte Wiener Neustadt ca. 45,00 € |
Beihilfen: |
bei entsprechendem Familieneinkommen:
ab 1. Klasse/Jahrgang: Heimbeihilfe (Antrag beim Landesschulrat)
ab 2. Klasse/Jahrgang: Schulbeihilfe (Antrag beim Landesschulrat) |
bei entsprechendem Familieneinkommen:
nur 1. Klasse/Jahrgang: Schülerbeihilfe des Landes (Antrag bei Niederösterreichischer Landesregierung)
ab 1. Klasse/Jahrgang: Heimbeihilfe (Antrag beim Landesschulrat)
ab 2. Klasse/Jahrgang: Schulbeihilfe (Antrag beim Landesschulrat) |